Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure – Absicherung für den Friseurbetrieb Stand 2024

Wenn Sie einen Friseurbetrieb haben und sich gegen die Risiken versichern möchten, dann ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sehr sinnvoll. Mitversichert werden können auch die angestellten Mitarbeiter in einem Friseursalon. Dabei sollten sämtliche Risiken abgedeckt werden, die sich ergeben können. So auch Unverträglichkeiten gegen bestimmte Produkte oder kleine Fehler beim Schneiden der Haare. Betriebshaftpflichtversicherungen sind für Friseure wichtig.

Hier haben Sie die Möglichkeit eine Anfrage zur Betriebshaftpflichtversicherung zu stellen, wenn Sie mögen. Kostenlos und unverbindlich.

Verschiedene Einsatzgebiete von Friseurbetrieben

Es gibt nicht nur den klassischen Friseursalon in Deutschland, es gibt auch andere Einsatzorte, an den denen Friseurinnen und Friseure tätig sein können. So können Beschäftigungsbetriebe unter anderem auch auch in Wellnesshotels liegen, in Krankenhäusern, Fachbetrieben des Friseurhandwerks, auf Kreuzfahrtschiffen, Einsatz bei Film und Theater, kosmetischen Abteilungen, in Hotels, in Friseursalons und in Verkaufsräumen, in den Privaträumen der Kundinnen und Kunden, in Seniorenheimen als auch in Garderoben oder Maskenräumen. Teilen Sie uns gerne mit, ob es noch andere Einsatzorte gibt, an denen Sie tätig sind im Bereich des Friseurhandwerks.

Welche Risiken mit der Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure abgedeckt werden sollten

Nicht nur Haare schneiden und Fönen sind Aufgabe der Friseurin / des Firseurs. Es gibt zahlreiche Aufgaben und Tätigkeiten, die gar nicht auf den ersten Blick einzusehen sind. Wichtiger wird auch das Haarstyling per Computer, die Frisuren der KundInnen mit einer Digitalkamera aufnehmen, passende und gewünschte Frisur in einem Bildkatalog des Computers auswählen und übernehmen, eine Bildbearbeitung am PC. Das Drucken der Ergebnisse und Absprache mit dem Besucher. Auch die Behandlung der Haare und der Kopfhaut, das Kämmen und Scheiteln der Haare, Stellen untersuchen, Hauterhebungen ermitteln, Schuppen beseitigen. Das Waschen und Massieren der Kopfhaut.

Weitere Risiken in der betrieblichen Haftpflichtversicherung für Friseurbetrieb

Friseurbetriebe sollten sämtliche Möglichkeiten im Bereich der Risiken abgesichert wissen, wenn es um die betriebliche Haftpflichtversicherung geht. Das kann unter anderem auch die Chemikalien betreffen, die auf die Kopfhaut gelangen können. Gleiches gilt für das Auftragen der Pflegeprodukte und einer etwaigen Unverträglichkeit. Ausspülen, Einwirken lassen und das Auftragen. Auch beim Haare schneiden kann es zu Verletzungen kommen. Abstecken der Klemmen, Festlegen der Haarschnittlänge und Konturen schneiden, auch bei den Abstufungen je nach Frisurenwunsch können Fehler passieren.

Betriebshaftpflichtversicherungen für alle MitarbeiterInnen

Der Vorteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ergibt sich vor allem durch die Tatsache, dass nicht nur der Versicherungsnehmer mitversichert werden kann, sondern auch die Angestellten in einem Betrieb mitversichert werden können. Das gilt auch für die Empfangsdame oder die Reinigungskraft im Laden. Das bietet eine Berufshaftpflichtversicherung jedoch nicht. Aus diesem Grund sind Betriebshaftpflichtversicherungen in diesem Fall sehr viel sinnvoller als eine andere Haftpflichtversicherung.

Betriebshaftpflicht Absicherung finden und Kosten sparen

Um gegen mögliche Forderungen durch Kundinnen und Kunden geschützt sein zu können, sollten Sie eine Betriebshaftpflicht abschließen. Eine finanzielle Absicherung ist immens wichtig, so auch bei Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden. Ein passender Versicherungsschutz für Friseurinnen und Friseure, passende Versicherung finden, Absicherung bei einem Schaden, was versichert werden sollte über die Versicherungen, Kosten sparen bei Schäden durch das Unternehmen für den Friseur, Inhaltsversicherung finden. Ergänzend dazu kann auch eine Rechtsschutzversicherung Schäden abdecken, wenn es um das Gericht und die Kosten eines Anwalts geht.

Weitere Leistungen einer Betriebsversicherung

Es gibt eine sehr große Aufgabenliste der Friseure. Das umfasst auch das Trocknen der der Fön oder Trockenhaube, Haarfestiger auftragen, Aufdrehen der Lockenwickler, das Bürsten der Haare bürsten, durchkämmen und nachtrocknen, Haarspray, Haarlack oder Gel fixieren, ausfrisieren, toupieren, Hochsteckfrisuren bei besonderen Anlässen wie einer Hochzeit, Dauerwellflüssigkeit, Fixierlösungen, Wickel, Haare entkrausen. Das Verändern der Haarfarbe wie Strähnen, Melierungen oder Farbabstufungen, Kontrolle der Ergebnisse.

Versicherungsschutz auch für Vereine